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Geförderte Darlehen zur Finanzierung von Studienbeiträgen

Studierende, die einen Studienbeitrag entrichtet haben und diesen nicht von öffentlichen Stellen ersetzt bekommen, können von den Kreditinstituten ein gefördertes Darlehen erhalten. Für Studienbeitragsfinanzierungen des Studienjahres 2022/23 sind aufgrund der Zinsentwicklung keine Zuschüsse vorgesehen.

Hier findest du die Richtlinie über die Gewährung von Zinszuschüssen zur Finanzierung von gesetzlich vorgesehenen Studienbeiträgen.

  • Das Darlehen dient ausschließlich zur Finanzierung der Studienbeiträge.
  • Den Zinszuschuss können grundsätzlich alle Studierenden erhalten, die zu Studienbeginn das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Soziale Bedürftigkeit und günstiger Studienfortgang sind für Vergabe des geförderten Darlehens nicht maßgeblich.
  • Studienbeihilfenbezieher erhalten einen Studienzuschuss und deshalb kein gefördertes Darlehen.
  • Die Zinszuschüsse werden für längstens 15 Semester gewährt.
  • Nach Beendigung des Studiums ist das Darlehen zurückzuzahlen. Eine vorzeitige Rückzahlung ist nach Vereinbarung mit dem Kreditinstitut möglich.
  • Die Prüfung der Kreditwürdigkeit obliegt dem jeweiligen Kreditinstitut.