ECTS - European Credit Transfer and Accumulation System
ECTS - das Europäische System zur Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (European Credit Transfer and Accumulation System – ECTS) ist eines der Kernthemen im Bologna-Prozess. Korrekt angewendet sorgt es für Transparenz und Vergleichbarkeit von erbrachten Studienleistungen, wodurch deren Anrechnung erleichtert und damit die Mobilität von Studierenden gefördert wird.
UG Novelle 2021 - Mindesstudienleistung
Die Mindeststudienleistung von 16-ECTS-Punkten ist in jedem Bachelor- und Diplomstudien bis zum Ende des vierten Semesters zu erbringen, die man ab dem Wintersemester 2022/23 neu belegt. Betroffen sind ab dann also sowohl Neuinskribierte, als auch Studierende, die ihr Bachelor- oder Diplomstudium zu diesem Zeitpunkt wechseln.
Die ECTS-Punkte ergeben sich aus der geschätzten Zeit/dem geschätzten Arbeitspensum, die eine durchschnittliche Studierende/ein durchschnittlicher Studierender für die Absolvierung einzelner Lehrveranstaltungen, Module etc. braucht.
Das Arbeitspensum setzt sich aus sämtlichen Lernaktivitäten zusammen, die Teil eines Studiums sind und mittels einer Leistungskontrolle überprüft werden. Dazu zählen:
- Teilnahme an Lehrveranstaltungen
- Praktika
- Selbststudium (Bibliotheksarbeit oder Arbeit zu Hause)
- Prüfungsvorbereitung
- Abschlussarbeiten und Abschlussprüfungen
ECTS-Punkte geben keine Auskünfte über den Lerninhalt, die Lernergebnisse oder die erworbenen Kompetenzen der Studierenden/des Studierenden.
Ein ECTS-Punkt steht für 25 Echtstunden á 60 Minuten an tatsächlichen Arbeitsaufwand für die Studierende/den Studierenden. Der Arbeitsaufwand eines Studienjahres wird für eine Vollzeitstudentin/einen Vollzeitstudenten mit 60 ECTS-Punkten bemessen. Das entspricht einem tatsächlichen Arbeitsaufwand von ca. 1.500 Stunden.