Was versteht man unter Promotion?
Ob du promovieren willst, solltest du dir gut überlegen. Es sollte keine Verlegenheitslösung oder Zeitvertreib bei drohender Arbeitslosigkeit sein. Strebst du allerdings eine wissenschaftliche Laufbahn an, um z.B. als Hochschulprofessor/in dein Wissen weiterzugeben, ist dieser Weg die richtige Entscheidung. Dabei kommt es nicht nur auf deine intellektuellen Fähigkeiten an, sondern auch auf das besondere Interesse an einem bestimmten Gebiet, das du über einen längeren Zeitraum hinweg wissenschaftlich untersuchst.
Bei der Promotion wird dir der Doktortitel verliehen. Der Doktor ist in den meisten Staaten der höchste akademische Grad und ist die Ergänzung eines bereits abgeschlossenen Hochschulstudiums. Er ist nicht zu verwechseln mit der medizinischen oder pharmazeutischen Berufsbezeichnung, die im Rahmen einer Promotion vergeben wird.
Zweck der Promotion ist es, deine Fähigkeiten und dein Wissen in einem ganz speziellen Themengebiet zu belegen. Im Mittelpunkt steht die Anfertigung einer schriftlichen Doktorarbeit (Dissertation). Diese wird aber erst anerkannt, wenn die Arbeit neue wissenschaftliche Ergebnisse enthält.
Die Promotion ist sozusagen die letzte Stufe deines Studiums, die du, wenn du gute Noten hast, nach dem dreijährigen Bachelor und nach dem anschließenden zweijährigen Masterstudium (oder einem vergleichbaren Abschluss) erwerben kannst. Die Zulassungsvoraussetzungen und Aufbau der einzelnen Studiengänge sind im jeweiligen Curriculum (Studienplan) festgelegt und sollten vor deiner Entscheidung genau verglichen werden. Denn darin sind die Bestimmungen enthalten, die den Verlauf und Abschluss der Promotion entscheidend beeinflussen können.
Seit der Änderung des Universitätsgesetz 2002 im Juni 2006 (BGBl. I Nr.74/2006) ein mindestens drei Jahre umfassendes Studium an einer Universität, ohne Angabe von ECTS-Anrechnungspunkten, welches im Anschluss an ein Diplom- oder Masterstudium betrieben werden kann und mit der Verleihung des Doktor- oder PhD-Titels abgeschlossen wird.
Doktoratsstudien mit einem Arbeitsaufwand von mindestens 120 ECTS-Anrechnungspunkten sind bis längstens 30. September 2017 abzuschließen.
Seit dem Studienjahr 2009/10 darf eine Zulassung zu einem Doktoratsstudium, dessen Mindeststudiendauer weniger als drei Jahre beträgt, nicht mehr erfolgen.