Was gehört in eine Dissertation und welche Vereinbarung benötige ich dazu?
In eine Dissertation gehört eine an (öffentlichen und privaten) Universitäten (im Rahmen eines Doktoratsstudiums) zu verfassende schriftliche wissenschaftliche Arbeit („Doktorarbeit“, Lehnwort aus dem Lateinischen von dissertatio, Erörterung, Abhandlung), die dem Nachweis der Befähigung zur selbstständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen dient. Es gibt keine generellen Regelungen über den Umfang einer Dissertation.
Für Studierende besteht die Möglichkeit, eine Betreuerin oder einen Betreuer und ein Thema selbst vorzuschlagen. Themen können aber auch von Betreuenden, oft im Zusammenhang mit Projektstellen und entsprechender Finanzierung, vorgeschlagen werden, für welche dann entsprechende Bewerbungsverfahren implementiert werden.
Nähere Bestimmungen über die Betreuung und die Beurteilung sind an öffentlichen Universitäten in der Satzung der jeweiligen Universität, nähere Bestimmungen über das Thema im jeweiligen Curriculum festgelegt.
Diese Betreuungsvereinbarung ist eine Vereinbarung zwischen der Doktorandin bzw. dem Doktoranden, den Betreuenden und der Universität, in der vor allem Rechte und Pflichten aller Beteiligten festgelegt werden. Sie klärt das Betreuungsverhältnis und sollte auch der Planung der weiteren Schritte im Doktoratsstudium dienen. Aus diesem Grund sind weitere wichtige Punkte u.a. ein Arbeits- und Zeitplan, Präzisierung des Dissertationsvorhabens, Berichte über den Fortgang der Arbeit, Betreuungsintensität etc.
Du musst Leistungsnachweise, die in den jeweiligen Curricula festgelegt sind, erbringen. Daneben kannst du zusätzliche Seminare, Workshops, Präsentationen bei Konferenzen etc. einplanen, welche die Dissertation und in der Folge die berufliche Karriere unterstützen.