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Braucht man eine Betreuungszusage vor der Zulassung eines Doktoratsstudiums?

Die Zulassung zum Doktoratsstudium/Ph.D.-Studium an eine Betreuungszusage einer Universitätslehrerin/eines Universitätslehrers zu knüpfen, entspricht nicht den gesetzlichen Bestimmungen.
Ungeachtet dessen empfiehlt es sich, schon vor der Zulassung eine Betreuungszusage einzuholen oder zumindest sich eingehend über die verfügbaren Themen an den jeweiligen Fakultäten und Instituten zu informieren. Falls keine Betreuerin oder kein Betreuer gefunden werden kann, kann das Doktoratsstudium nicht beendet werden.