Zugangsbeschränkungen
Zugangsbeschränkungen sind für folgende Studienrichtungen möglich:
- Humanmedizin
- Zahnmedizin
- andere medizinische Studien
MedAT – Aufnahmeverfahren Medizin
Alle Informationen zum gemeinsamen Aufnahmeverfahren Medizin der Medizinischen Universitäten Wien, Innsbruck, Graz und der Medizinischen Fakultät der JKU Linz für die Studien Human- und Zahnmedizin findest du unter www.medizinstudieren.at
- Psychologie
- Veterinärmedizin
- in besonders stark nachgefragten Studien gemäß § 71b UG (Architektur und Städteplanung, Biologie und Biochemie, Erziehungswissenschaft, Fremdsprachen, Informatik, Management und Verwaltung/Wirtschaft und Verwaltung/Wirtschaftswissenschaft, Pharmazie, Publizistik und Kommunikationswissenschaft, Recht)
- in der Universitätszugangsverordnung genannte Studienfelder an einzelnen Universitätsstandorten
Das Rektorat der jeweiligen Universität entscheidet über den Modus einer allfälligen Zugangsbeschränkung:
Das Gesetz ermöglicht ein Aufnahmeverfahren vor der Zulassung oder ein Auswahlverfahren nach der Zulassung bis längstens zwei Semester nach der Zulassung. In der Regel findet ein Aufnahmeverfahren vor der Zulassung statt. Genaue Informationen findest du an den jeweiligen Universitäten.
In den künstlerischen Studien an den Universitäten muss die Eignung durch Absolvierung einer Zulassungsprüfung nachgewiesen werden.
Für sportwissenschaftliche Studien und das Lehramtsstudium in diesen Fächern muss die sportliche Eignung nachgewiesen werden
Für das Lehramt an Schulen bzw. Berufstätigkeiten an elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen muss die Eignung nachgewiesen werden.
EU-Staatsangehörige sind österreichischen Staatsbürgerinnen/österreichischen Staatsbürgern grundsätzlich gleichgestellt.
Zuständige Stelle
Die Studienabteilung der jeweiligen Universität.
Ablauf
Zuerst die Unterlagen bei der Studienabteilung der Universität besorgen und die Formulare ausfüllen. Anschließend den allenfalls erforderlichen Studienbeitrag, den Studierendenbeitrag (ÖH-Beitrag) und den Versicherungsbeitrag mit beigelegtem Zahlschein einzahlen.
An manchen Universitäten wird eine elektronische "Vorerfassung" der Daten der Studierenden über das Internet durchgeführt; dadurch kommt es zu einer Verkürzung des Zulassungsverfahrens in der Studienabteilung.
Erforderliche Unterlagen
- Reisepass, Personalausweis oder Staatsbürgerschaftsnachweis in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis
- Reifezeugnis oder gleichwertiges Zeugnis
- Abschlusszeugnis des letzten Schuljahres
- Ausgefüllte Drucksorten:
- Antrag auf Aufnahme
- Evidenzbogen
- Statistikformular
- Ausweis für Studierende (Studentenausweis) – mit Lichtbild
- Fortsetzungsformular - Ausländerinnen/Ausländer: zusätzlich
- Ein zweites Lichtbild
- Fremdsprachige Dokumente im Original mit autorisierter Übersetzung - Bei Übertritt von einer anderen Universität: zusätzlich
- Abgangsbescheinigung
- Studienblattsammlung
- Ausweis für Studierende dieser Universität
Weiterführende Information
Anerkennung von Reifeprüfungszeugnissen und Prüfungen (BMBWF)