Was bedeutet Immatrikulation und Inskription?
Die einmalige Einschreibung bzw. die Immatrikulation an einer Hochschule ist heute Voraussetzung, um die Einrichtung einer österreichischen Hochschule benutzen zu dürfen. Es ist die Eintragung in die Matrikel (Stammrolle, Personenverzeichnis), bei der du einen Studierendenausweis und eine sog. Matrikelnummer erhältst, die du das ganze Studium über behältst und mit der du identifiziert werden kannst.
Der erste Schritt in diesem Zulassungsverfahren ist die Erstanmeldung. Diese kann in den meisten Fällen auf der Webseite der jeweiligen Einrichtung online und unter Beachtung bestimmter Fristen durchgeführt werden. Bei der Erstanmeldung gibst du an, welches Studium du wählen möchtest.
Der zweite Schritt besteht aus dem persönlichen Vorlegen der erforderlichen Dokumente in der jeweiligen Stelle für Studienzulassungen.
Zu den Dokumenten zählen:
- Reifeprüfungs-, Berufsreifeprüfungs- oder Studienberechtigungszeugnis
- Lichtbildausweis oder Reisepass
- E-Card (für Versicherte in Österreich)
- Ein Foto für den Studierendenausweis
Nach Anerkennung der Dokumente ist das Zulassungsverfahren abgeschlossen. Studierende, die nicht aus dem EU- oder EWR-Raum kommen oder bereits über einen Abschluss einer Hochschule/Universität verfügen, erhalten einen Zulassungsbescheid, der sie zum Eintritt in die gewählte Bildungsinstitution berechtigt.
Personen, die über ein Reifeprüfungszeugnis eines EU- oder EWR-Landes verfügen, sind – sofern alle Dokumente in Ordnung sind – sofort zum Studium zugelassen.
Für die nachfolgenden Semester ist es erforderlich, dass du dich für jedes Semester gesondert anmeldest. Diese Anmeldung wird als Inskription bezeichnet und bedarf keines Verfahrens.
Zumeist reicht es für die Einzahlung des Studierendenbeitrages (ÖH-Beitrag) und des Studienbeitrages aus, deine Matrikelnummer anzugeben. Dies wird auch „Zahlscheininskription“ genannt.