Studienberechtigungsprüfung
Allgemeine Informationen
Die Studienberechtigungsprüfung bietet die Möglichkeit, für eine bestimmte Studienrichtung ohne Ablegen der Reifeprüfung (Matura) zugelassen zu werden. Sie berechtigt jeweils nur zum Besuch jener Studienrichtung, für die sie abgelegt wird.
Für folgende 10 Studienrichtungsgruppen kann die Studienberechtigungsprüfung abgelegt werden:
- Geistes- und kulturwissenschaftliche Studien;
- Ingenieurwissenschaftliche Studien;
- Künstlerische Studien;
- Naturwissenschaftliche Studien;
- Rechtswissenschaftliche Studien;
- Sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Studien;
- Theologische Studien;
- Medizinische und Veterinärmedizinische Studien;
- Lehramtsstudien;
- Studien in allgemeinen pädagogischen Berufsfeldern.
Die Studienberechtigungsprüfung umfasst folgende Prüfungen:
- eine schriftliche Arbeit über ein allgemeines Thema
- zwei oder drei Prüfung(en), die im Hinblick auf Vorkenntnisse oder Fertigkeiten für das angestrebte Studium der betreffenden Studienrichtungsgruppe erforderlich sind (Pflichtfächer)
- eine oder zwei Prüfungen nach Wahl der Prüfungskandidatin/des Prüfungskandidaten aus dem Bereich des angestrebten Studiums (Wahlfach oder Wahlfächer)
Der erfolgreiche Abschluss der Studienberechtigungsprüfung berechtigt zur Zulassung zu allen Studien jener Studienrichtungsgruppe, für welche die Studienberechtigung erworben wurde. Über die Ablegung jeder Prüfung ist ein Zeugnis auszustellen. Das Rektorat hat nach Vorliegen aller Prüfungszeugnisse ein Studienberechtigungszeugnis für die jeweilige Studienrichtungsgruppe auszustellen. Dieses Studienberechtigungszeugnis gilt für jede Universität, Pädagogische Hochschule und Fachhochschule, an der ein Studium der jeweiligen Studienrichtungsgruppe eingerichtet ist.
Wird ein Studium, z.B. aufgrund einer Studienberechtigungsprüfung, erfolgreich abgeschlossen, berechtigt dieser Studienabschluss zum Besuch jedes weiteren beliebigen Universitätsstudiums.
Voraussetzungen
Zur Studienberechtigungsprüfung kann antreten, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Mindestalter 20 Jahre
- Staatsbürgerschaft eines EWR-Mitgliedstaates
- Nachweis einer über die allgemeine Schulpflicht hinausgehenden erfolgreichen beruflichen oder außerberuflichen Vorbildung für das angestrebte Studium
Zuständige Stelle
Das Ansuchen ist schriftlich beim Rektorat jener Universität oder Pädagogischen Hochschule oder Fachhochschule einzubringen, bei der ein Studium der angestrebten Studienrichtungsgruppe eingerichtet ist.
Erforderliche Unterlagen
- Name, Geburtsdatum, Adresse und – falls vorhanden – Matrikelnummer
- den Nachweis der Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates oder den Nachweis der Angehörigkeit einer Personengruppe gemäß der Personengruppenverordnung
- Angestrebtes Studium
- Nachweis der Vorbildung
- Wahlfach oder die Wahlfächer
Weiterführende Informationen
- Studienberechtigungsprüfung (Erwachsenenbildung.at)
- Studienberechtigungsprüfung (BMBWF)
- Studium ohne Matura (AK)